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AGB und Lizenzbedingungen der EC-Soft GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen

1. Vorbemerkungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen (Dokumentationen, Soft- und Hardwareprodukte, CD-ROM und DVD u. Ä.) der EC-Soft GmbH. Die Auslieferung, Abrechnung und weitere Abwicklung erfolgt vertragsgemäß durch die EC-Soft GmbH.

Für Online-Produkte, deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte Bei Lieferung von Software (CD-ROM, DVD, Download von Applikationen) gelten ergänzende Bestimmungen (Software Lizenzbedingungen).

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen. Bei elektronischen Bestellungen bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Bestellannahme im Sinne von Ziffer 2 Abs. 1 dar.

Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.

Alle Softwareprogramme sind bis zum Liefertermin aktualisiert. Damit Software stets aktuell bleiben, nimmt der Kunde automatisch am vertragsgemäßen Aktualisierungs-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Ergänzungen bzw. Updates entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop, Produktkatalog etc.). Zur Abnahme der Lieferung im Rahmen des Aktualisierungs-Service ist der Kunde nicht verpflichtet.

3. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat bei sämtlichen Warenlieferungen (Erstbezug) eine Ansichtsfrist von zwei (2) Wochen. Dies gilt nicht für die Software-Produkte der xBusiness Pro Reihe. Mit Ablauf dieser Frist ist die mitgesandte Rechnung zu bezahlen/wird der fällige Betrag per Bankeinzug eingezogen oder der Kunde hat die Lieferung zurückzusenden. Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Dies gilt nicht für Rechnungen zu Schulungen, Aus- oder Weiterbildungen. Diese sind noch vor Schulungsbeginn in voller Höhe zu zahlen. Bei Abonnements, Oder Langzeitverträgen wird der Bezugspreis mit Zusendung der Rechnung fällig. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Wir behalten uns vor, die jeweiligen Preise für unsere Produkte auch bei fortwährenden bestehenden Abonnements unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten, entsprechend der hierzu erfolgten Kundeninformation.

Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus dem selben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

4. Widerrufsrecht

Der Kunde ist an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn der Vertragsabschluss via Fernabsatz zustande gekommen ist und der Kunde die Bestllung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich widerruft. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, muss aber schriftlich ( z. B. per Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei (2) Wochen erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) an EC-Soft GmbH, Damaschkestraße 11, D-98634 Wasungen, orders@ec-soft.de.

Im Falle des schriftlichen Widerrufs ist der Kunde zur umgehenden Rücksendung der Ware verpflichtet. Eventuell geleistete Zahlungen werden von uns, nach eingehender Prüfung der Ware und der Rechtslage, zurückerstattet.

Für den Fall des Widerrufs behalten wir uns Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware vor, die auf einer – über ihre Prüfung hinausgehenden – Ingebrauchnahme der Ware beruht. Grundsätzlich kann gelieferte Ware ausschließlich in der Original-Verpackung und ohne Gebrauchs- und Verwendungsspuren zurückgenommen werden. Bereits benutzte Waren oder Waren ohne Originalverpackung inklusive aller zugehörigen Bedienungsanleitungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

5. Kündigung

Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung oder Diensterbringung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jährlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Etwaige nach der Kündigung noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben. Gleiches gilt für den Aktualisierungs-Service. Bei einer Kündigung des Aktualisierungs-Service ist der Kunde ab dem Tag der Kündigung nicht mehr zur Nutzung der Software / Dienstleistung berechtigt. Eventuell hierzu benötigte Lizenzierungshardware ist umgehend an die EC-Soft GmbH zurück zu senden. Eine Kündigung wird erst dann wirksam, nachdem die Lizenzierungshardware (CM-Stick/CM-Card etc.) unversehrt und funktionsfähig bei der EC-Soft GmbH eingegangen ist.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich ein bestehendes/bestehender Abonnement/Dienstleistungsvertrag automatisch.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

Bei Lieferung an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der Weiterverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Gewährleistung/Haftung

Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber der EC-Soft GmbH, soweit sie die Zustellung bei Abonnements betreffen, anzuzeigen; Bei sonstigen Beanstandungen / offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übernahme der Lieferung.

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.

Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8. Nichtverfügbarkeit

Wir behalten uns vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Ware oder Leistung nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert.

9. Datenschutz

Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die EC-Soft GmbH, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen. Die Kundendaten werden in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der EC-Soft GmbH die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).

10. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Meiningen.

Stand: Februar 2008

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Produkte

1. Vorbemerkung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der EC-Soft GmbH entgeltlichen und unentgeltlich bereitgestellten digitalen Datenbanken, Informationsplattformen, Foren, Erläuterungen und sonstigen Onlinediensten (im Folgenden Online Produkte), deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt. Die Abrechnung erfolgt vertragsgemäß durch die EC-Soft GmbH.

Für Warenlieferungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen.

2. Vertragsschluss / Zugang zu Online-Produkten

Der Vertrag/das Abonnement kommt dadurch zustande, dass der Kunde, nach erfolgter Registrierung auf einem Portal der EC-Soft GmbH, ein Online Produkt auswählt und von der EC-Soft GmbH per E-Mail eine Bestätigung seiner Online Produkt-Auswahl erhält. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Online Produkten eingeräumt, das auf die insbesondere unter Ziffer 6 beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der EC-Soft GmbH als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte. Nach Ablauf der jeweiligen Abonnementszeit verlängert sich das Abonnement automatisch um die jeweilige Abonnementszeit.

Der Zugang des Kunden zu den Online Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet im Wege der Datenfernübertragung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich die EC-Soft GmbH zu unterrichten. Im Übrigen ist die EC-Soft GmbH berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online Produkten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

Der Kunde hat innerhalb der Online Produkte die Möglichkeit, auf Inhalte, Datenbanken usw.. von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser namentlich gekennzeichneten Drittanbieter umgeleitet. Der Drittanbieter erhält keine Daten oder Informationen, die auf die Identität des Kunden schließen lassen, da die Überleitung anonymisiert erfolgt. Der Kunde wird vor verlassen der Seiten der EC-Soft GmbH darauf hingewiesen, dass er den durch die EC-Soft GmbH geschützten Bereich verlässt. Für zusätzliche Kosten, die dem Kunden durch Nutzung der Inhalte der Drittanbieter entstehen ist der Kunde selbst verantwortlich. Hierfür gelten Die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.

3. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat bei sämtlichen Online Produkten (Erstregistrierung/Anmeldung) eine Ansichts- und Testfrist von vier (2) Wochen. Mit Ablauf der Frist ist, je nach Wahl des Kunden bei der Registrierung, die dann zugesandte Rechnung zu bezahlen/wird der fällige Betrag per Bankeinzug eingezogen. Teilt der Kunde vor Ablauf der Frist schriftlich (z. B. E-Mail) mit, dass er kein Interesse an dem von ihm gewählten Online Produkt hat, so wird der weitere Zugriff auf das Online Produkt gesperrt. Die Rechnung ist mit Zusendung fällig und zahlbar ohne Abzug. Bei Bankeinzug wird der Abonnementspreis vom Konto des Kunden abgebucht.

Die in Rechnung gestellten Preise sind Bruttoendpreise (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Die jeweiligen Preise der Online Produkte können bei fortwährenden bestehenden Abonnements unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerungsrate angepasst werden. Über beabsichtigte Preisanpassungen erfolgen entsprechende Kundeninformationen. Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

4. Widerrufsrecht

Der Kunde ist an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn der Vertragsabschluss via Fernabsatz zustande gekommen ist und der Kunde die Bestllung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Software schriftlich widerruft. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, muss aber schriftlich ( z. B. per Brief, Fax) erfolgen.

Im Falle des schriftlichen Widerrufs ist der Kunde zur umgehenden Löschung der Software verpflichtet. Eventuell geleistete Zahlungen werden von uns, nach eingehender Prüfung der Löschung und der Rechtslage, zurückerstattet.

5. Kündigung

Der Vertrag über Online Produkte kann jederzeit, soweit das Abonnement keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, gekündigt werden. Im Falle der Kündigung eines Abonnements mit vereinbarten Kündigungsfristen kann der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin auf die Online Produkte zugreifen.

Bei einer Kündigung des Aktualisierungs-Service ist der Kunde ab dem Tag der Kündigung nicht mehr zur Nutzung der Software / Dienstleistung berechtigt. Eventuell hierzu benötigte Lizenzierungshardware ist umgehend an die EC-Soft GmbH zurück zu senden. Eine Kündigung wird erst dann wirksam, nachdem die Lizenzierungshardware (CM-Stick/CM-Card etc.) unversehrt und funktionsfähig bei der EC-Soft GmbH eingegangen ist.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich ein bestehendes/bestehender Abonnement/Dienstleistungsvertrag automatisch.

6. Urheber- /Nutzungsrechte

Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Online Produkten bzw. Software-Produkten verbleiben bei der EC-Soft GmbH. Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Online Produkte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Bei Software-Produkten erwirbt der Kunde das Recht die Software auf so vielen Rechnern/PCs gleichzeitig zu verwenden wie der Kunde Lizenzen erworben hat. Eine erworbene Lizenz entspricht einer Nutzungseinheit. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.

Der Kunde verpflichtet sich, die Online Produkte/ Software-Produkte ausschließlich nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Online Produkte/Software-Produkte zu ermöglichen. Der Zugang zu den Online Produkten darf nur von einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig von zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.

Im Falle eines Vertrages über eine Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt von einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig auf die Online Produkte zuzugreifen.

Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/ Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Online Produkten zu verändern.

7. Gewährleistung / Haftung

Die Online Produkte/Software-Produkte werden regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung der Online Produkte/Software-Produkte stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation der Online Produkte/Software-Produkte erforderlich macht. Soweit der Kunde Inhalte, Applikationen etc. aus einem Online Produkt herunterlädt und zumindest vorübergehend speichert, ist eine zeitnahe Verwendung der abgerufenen Daten, in der aktuellen Version, unerlässlich. Die Auswahl und die Verwendung der Online Produkte/Software-Produkte erfolgen in alleiniger Verantwortung des Kunden.

Für durch den Einsatz der Online Produkte/Software-Produkte an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an den Online Produkten von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Nachlieferung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist sowohl zur Sicherung seines Systems, als auch zur Sicherung von Daten in anwendungsadäquaten Intervallen verpflichtet. Die EC-Soft GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Vermögsschäden die sich aus Softwarefehlern innerhalb des verwendeten Online Produkts /Software-Produkts ergeben.

8. Nichtverfügbarkeit

Die EC-Soft GmbH bemüht sich, den Zugang zu den Online Produkten permanent, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.

9. Datenschutz

Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die EC-Soft GmbH, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen. Die Kundendaten werden in Form von Namen und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Meiningen.

Stand: Februar 2008

 

Software-Lizenzbedingungen (Releasesoftware und Webanwendungen)

1. Vorbemerkung

Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der EC-Soft GmbH als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.

3. Umfang der Nutzungsrechte

Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Dienste zu nutzen. Das Nutzungsrecht der Online-Dienste bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden Online-Diensten besteht nicht, soweit diese nicht integraler Bestandteil des Produkts sind.

Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.

Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette, CD-ROM, Blue-Ray Disk oder DVD eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen, in Rahmen der in der Mehrfach-Lizenz vorgegebenen Anzahl, gleichzeitig zu nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu übersetzen, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern oder zu entfernen.

4. Haftung

Für durch den Einsatz der von der EC-Soft GmbH gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

Stand: Februar 2008

 

Software Lizenzbedingungen (Vorab- und Testversionen und Releases)

1. Vorbemerkungen

Die „EC-Soft GmbH“, nachfolgend Lizenzgeber genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm „xBusiness Pro“ und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

2. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Sicherung Ihrer Daten erfolgen muss, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme muss auch bei der Installation von „xBusiness Pro Erweiterungen“ erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauf folgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, Datensicherungen durchzuführen.

3. Gewährleistung / Haftung

Bei dem Programm „xBusiness Pro“ handelt es sich um eine Beta-Version. Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie und vollständige Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers/Testers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.Des Weiteren wird keinerlei Haftung für die rechtliche und steuerliche Korrektheit der Software übernommen.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein bei dem Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf dem Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, das Programmpaket auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort gleichzeitig, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht nur gestattet, sofern der Lizenznehmer einen entsprechenden Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber geschlossen hat, der ihm dieses Nutzungsrecht einräumt.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

• das Softwarepaket oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen;

• die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;

• die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder entassemblieren;

• abgeleitete Werke zu erstellen;

• den Versuch zu unternehmen den Kopierschutz der Software zu umgehen oder zu Emulieren.

5. Dauer des Vertrages

Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.

6. Änderungen und Aktualisierungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer ewige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.

7. Sonstiges

Mit dem Einsatz dieses Programms erklärt der Nutzer seine Zustimmung zu sämtlichen Punkten der Lizenzbedingungen und akzeptiert die Beschränkung der Haftung des Lizenzgebers und deren Mitarbeiter gemäß obiger Bestimmungen. Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder in Zukunft werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2010

 

Allgemeine Vertragsbedingungen der EC-Soft GmbH

1. Geltung

Die EC-Soft GmbH, im folgenden auch Anbieter genannt, erbringt Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EC-Soft GmbH.Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen/ Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsschein in Verbindung mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten der EC-Soft GmbH getroffenen Regelungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EC-Soft GmbH. Als allgemeiner Vertragsschein gelten der Saas-Vertrag, ein Software-Lizenzvertrag, der Wartungsvertrag für xBusiness Pro und alle allgemein geschlossenen Wartungsverträge, die sowohl von der EC-Soft GmbH als auch vom Kunden unterzeichnet sind. Die EC-Soft GmbH schuldet die Anlieferung, Installation sowie die Wartung der jeweils angebotenen Softwarelösung (z.B. xBusiness Pro) gemäß den Regelungen des zugehörigen Lizenz und Wartungsvertrages oder wie im Angebot mit dem Kunden deklariert.

2.2

Von der EC-Soft GmbH nicht geschuldet ist die Behebung von Störungen, die durch Virenbefall oder andere Malwaren an der EDV-Anlage des Kunden entstanden sind sofern dies nicht Teil eines separaten Wartungs- und Servicevertrag ist.

2.3

Der Kunde schafft und unterhält auf eigene Kosten und Verantwortung die technischen Voraussetzungen eines Internetzugangs und die Möglichkeit der Fernwartung.

2.4

Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Applikationen, etc. des Kunden nicht gegen geltende Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliancevorschriften, ISO- Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden.

2.5

Individuelle Erweiterung und Anpassung der Funktionalitäten und des Services müssen separat vereinbart werden und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.

2.6

Die EC-Soft GmbH steht dem Kunden fünf Tage die Woche, Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,0 %, bezogen auf das Jahr am Übergabepunkt, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates. Übergabepunkt für Software und Onlineleistungen ist der Routerausgang des von der EC-Soft GmbH genutzten Rechenzentrums.

2.7

Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zur Wirksamkeit einer zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den ECSoft GmbH.

2.8

Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassungen der Software ist ein wesentlicher Bestandteil der Software-Lösungen der EC-Soft GmbH und von xBusiness Pro. Dazu zählen u. a. die Optimierung der Software und die Anpassung an die technischen Fortschritte und an die sich stets wandelnde Anforderung durch den Gesetzgeber, Viren etc. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung der Software-Lösungen können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, was auf den Bestand dieses Vertrags keine Auswirkungen hat, solange für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

3. Vertragsschluss

3.1

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertragsscheins (SaaS-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) und dem dort angegebenen Datum der Bereitstellung der angebotenen Lösung / Software zu Stande. Im Übrigen kommen Verträge stets nur mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter, zu Stande.

3.2

In Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen von Angeboten behält sich der Anbieter auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.

4. Hotline

Soweit im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) ausdrücklich die Nutzung einer Hotline vereinbart wird, so stellt der Anbieter gem. dem Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) dem Kunden im Rahmen seiner üblichen Geschäftszeiten eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung. Diese ist über E-Mail, Fax oder Telefon zu erreichen. Soweit im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) vereinbart, so steht zusätzlich ein Ticketsystem zur Verfügung. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. An die Hotline sind ausschließlich Störungen zu melden. Seitens des Kunden ist eine autorisierte Person zu benennen, die allein berechtigt, die Hotline-Anfragen durchzuführen. Die Benennung erfolgt im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag). Sollte die Person wechseln, so ist dies schriftlich mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen mitzuteilen.

5. Nutzungsrechte für Software

Sollte es sich bei dem im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) benannten Produkt um ein Softwareprodukt der EC-Soft GmbH handeln gelten nachfolgende Nutzungsrechte.

5.1

Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalität xBusiness Pro lokal zu nutzen. Ein darüber hinaus gehendes Recht wird dem Kunden nicht eingeräumt.

5.2

Die Software xBusiness Pro (Programm einschließlich etwaig elektronischer Handbücher und Beschreibung)ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle weiteren sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an den Gegenständen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und –durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich dem Hersteller der EC-Soft GmbH zu. Der Anbieter verfügt über die entsprechenden Verwertungsrechte.

5.3

Der Kunde ist nicht befugt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages in Verbindung mit dem Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.

5.4

Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsgebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit dies der Kunde zu vertreten hat.

5.5

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selber gestattet. Desweiteren ist der Kunde nicht berechtigt den CodeMeter USB-Stick zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern, den Kopierschutz zu umgehen oder zu deaktivieren.

5.6

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter auf Verlangen sämtliche Unterlagen und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Anbieter zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte dienlich sind, insbesondere sind die Firmierung und der Name sowie Sitz/Anschrift der Dritten mitzuteilen.

5.7

Der Kunde verpflichtet sich die Gebühren zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

5.8

Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Rechtsverhältnis sowie bei wiederholten Verstößen ist der Anbieter berechtigt nach seiner Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die dem Anbieter durch die genannten Maßnahmen entstehen, darf der Anbieter dem Kunden zu den jeweils bei dem Anbieter gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er gegenüber dem Anbieter zusätzlich zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

6. Schulungen

Auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter Schulungen der Mitarbeiter des Kunden im Hinblick auf den Einsatz der beim Kunden übernommenen Leistungen durch. Zu einer solchen Schulung bedarf es der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Einzelheiten regelt ein Schulungsvertrag.

7. Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter darf seine Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Anbieter nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1

Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Rechte und Pflichten nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich etwaig geschlossener Zusatzvereinbarungen zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der von Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

8.2

Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung von xBusiness Pro oder sonstiger Software des Anbieters und hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlich oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von xBusiness Pro verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er dies erkennen, dass ein Anwendungsverstoß droht, so besteht für ihn die Verpflichtung zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

8.3

Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind von dem Zugriff durch Dritte unbedingt geschützt aufzubewahren. Sie müssen insbesondere zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme/Nutzung sowie in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zur Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten/ Nutzungsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde dies unverzüglich zu ändern.

8.4

Der Kunde stellt sicher, dass xBusiness Pro oder sonstige durch den Anbieter gelieferte Software nicht missbräuchlich benutzt wird, insbesondere ist es unzulässig, Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder in das Internet einzustellen. Es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind im Sinne des §184 StGB, pornografisch sind, geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters und seiner Partner schädigen zu können. Die Bestimmung des Jugend-Medien-Staatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind unbedingt zu beachten. Der Kunde beachtet die nationalen und internationalen Urheber- sowie Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie alle weiteren sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter.

9. Gewährleistung

Sollte der Anbieter vereinzelte zu seinen Leistungen Gewährleistungen zu erbringen haben, gilt folgendes:

9.1

Der Kunde hat dem Anbieter anbietende Aufträge, Mängel oder Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Verjährung ist auf 1 Jahr begrenzt.

9.2

Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung. Hierzu ist dem Anbieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die Software ganz oder teilweise zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.3

Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des Vertrages gemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist oder wenn sie vom Anbieter verweigert wird oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. Bei der Bemessung der angemessenen Frist ist zu berücksichtigen, dass der Anbieter nicht selbst Hersteller aller Teile der vertragsgegenständlichen Software ist. Der Anbieter kann die Mangelrüge bestimmter Fremdsoftwareteile nur an den jeweiligen Software-Hersteller weiterleiten. Der Anbieter wird die Mangelrüge und soweit ihm das möglich ist, auch den Fortschritt der Fehlerbeseitigungsarbeiten beim Herstellen dokumentieren und den Kunden darüber unverzüglich unterrichten.

9.4

Die Rechte des Kunden wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.

9.5

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie und vollständige Funktionalität der vom Anbieter gelieferten Programme wird von dem Anbieter nicht übernommen. Der Anbieter gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

10. Abnahme

Sollte entgegen den Erwartungen der Vertragsparteien für einzelne Leistungen eine Abnahme erforderlich sein, so wird der Anbieter dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit ist. Erklärt der Kunde drei Wochen nach Abschluss der Leistung die Abnahme nicht und hat in der Zwischenzeit dem Anbieter keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistungen in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. Das gilt auch, wenn der Anbieter den Kunden vorher nicht zur Abnahme aufforderte.

11. Zahlungsbedingungen

11.1

Der Kunde zahlt dem Anbieter die im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) vereinbarte Vergütung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Dort genannte Beträge sind Nettopreise zuzüglich zu der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anfallender Steuern und Abgaben.

11.2

Die Vergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, soweit im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) nicht andere Regelungen getroffen sind.

11.3

In Falle des Zahlungsverzugs berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11.4

Rechnungsbeträge sind, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

11.5

Sonstige Leistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

11.6

Die EC-Soft GmbH kann zusätzliche Vergütung verlangen für Leistungen, welche der Kunde wegen Versäumnis seiner Mitwirkungsverpflichtung verursacht hat, oder die durch Fehlbedienung, oder nicht korrekte Softwareumgebung notwendig wurde, oder die der Kunde zusätzlich wünschte. Hierfür gilt die jeweils aktuelle Service-Kostenübersicht der EC-Soft GmbH. Weiterhin behält sich die EC-SOFT GmbH das Recht vor, die Gebühren des Software-Pflege-Vertrages den betrieblich bedingten Preissteigerungen anzupassen. Diese Ankündigung von Gebührenanpassungen hat von der EC-Soft GmbH spätestens 6 Wochen vor dem Jahreswechsel in schriftlicher Form zu erfolgen. Eine Preiserhöhung gilt dann bis zum 31.12. des Jahres, welches der Ankündigung folgt und kann bis dahin nicht mehr geändert werden. Diese Regelung gilt nur für die Leistungen, die im Rahmen des Software-Pflege-Vertrages enthalten sind. Die allgemein gültigen Servicekosten für Sonderleistungen sind davon nicht betroffen.

12. Verzug

Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, die Leistung auf Kosten des Kunden einzustellen. Der Kunde bleibt indes verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrag, der die monatliche Grundvergütung für zwei Monate erreicht in Verzug, so darf der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

13. Insolvenz

Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist, er aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss, gegen ihn im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder er im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat. Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

14. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des Anbieters weder einzustellen, noch sonst zu beschäftigen und daher auch jedes Abwerben von Mitarbeitern des Anbieters selbst oder durch Dritte während der Laufzeit dieses Vertrags innerhalb der vorgenannten Frist zu unterlassen.

15. Höhere Gewalt

Der Anbieter ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung im Falle und für die Dauer von höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

• von dem Anbieter nicht zu vertretende(s) Feuer, Explosion, Überschwemmung

• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf

• nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets

Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.

Der Anbieter wird alles in seinen Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

16. Haftung

16.1

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

16.2

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe der zum Schadenszeitpunkt gezahlten Lizenzgebühren; maximal ist diese Haftung indes beschränkt auf 500,00 Euro pro Schadensfall und insgesamt auf 2000,00 Euro aus dem Vertragsverhältnis.

16.3

Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gem. § 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

16.4

Für Datenverluste haftet die EC-Soft GmbH – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur, wenn diese unmittelbar durch die EC-Soft GmbH oder deren Mitarbeiter verursacht wurden und der Kunde in regelmässigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchgeführt hat. Regelmäßige Datensicherungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Von der Haftung der EC-Soft GmbH sind insbesondere ausgenommen:

• Veränderung oder unsachgemäßer Umgang des Kunden mit den vorhandenen Programmen

• Folgen durch das Löschen von Daten und Programmen, Einflüsse durch Blitz, Überspannungs-/Wasserschäden oder sonstiger Fremdeinwirkung

• die falsche Pflege von Daten, Tabellen, Onlineparameter-Dateien usw. durch den Kunden

• Schäden, die durch den Ausfall von Hardwarekomponenten entstehen

• Fehler, die durch Fremdsoftware entstehen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der EC-Soft GmbH liegen (Betriebssystem-, Datenbank-, grafische Oberflächen-Tools, Virenscanner usw.). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Für Personenschäden gilt diese Haftungsbegrenzung nicht.

16.5

Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

17. Wartung und Pflege

Der Lizenzgeber ist zu folgenden Wartungs- und Serviceleistungen verpflichtet: Fehlerbeseitigung innerhalb des Programmcodes von Softwareprodukten des Anbieters und der Dokumentation. Sollte eine Fehlerbehebung vor Ort notwendig werden, wird ein qualifizierter Mitarbeiter spätestens vier Werktage, nachdem der Kunde die EC-Soft GmbH von dem Problem schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, vor Ort sein. Sollte die EC-Soft GmbH für die Behebung von Fehlern des Programmcodes die Mithilfe des Kunden benötigen, ist dieser verpflichtet, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit der Mitwirkung an der Fehlerbehebung zu betrauen. Schriftliche sowie telefonische Beratung des Kunden zu Fragen bezüglich der Software xBusiness Pro oder anderer Produkten der EC-Soft GmbH sowie zu neuen Hardwarekomponenten, die vom Kunden benötigt werden zu beantworten. Die Beratungs- und Supportleistungen der EC-Soft GmbH werden dem Lizenznehmer werktags (Montag – Freitag) von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr zur Verfügung gestellt. Beratungsleistungen, die außerhalb dieser Zeit erfolgen, werden dem Lizenznehmer gesondert, entsprechend der aktuellen Service-Kostenübersicht die auf der Homepage der EC-Soft GmbH eingesehen werden kann in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Zusatzleistungen erfolgt im Viertelstundenintervall sofern mit dem Kunden keine vertragliche Sonderregelung getroffen wurde. Bereitstellung eines Serviceportals für Onlinehilfestellung und Fragebeantwortung. Bereitstellung eines Onlinezugangs zur aktuellen Programmdokumentation Bereitstellung einer Service-Hotline während der vereinbarten Service-Zeiten. Der Kunde muss, um seine Serviceansprüche geltend zu machen, die Service-Hotline der EC-Soft GmbH (0049 (0) 36941 601693) verwenden. Austausch defekter Hardware, die durch die EC-Soft GmbH geliefert wurde. Sollten bei Geräten, die durch die EC-Soft GmbH geliefert wurden, Defekte auftreten, verpflichtet sich der Anbieter die Geräte auszutauschen, sofern der Defekt nicht mutwillig herbeigeführt wurde. Nach einer entsprechenden Prüfung der Gewährleistung wird das defekte Gerät durch die EC-Soft GmbH ausgetauscht. Die Kosten für ein eventuelles Leihgerät werden von der EC-Soft GmbH nur dann übernommen, wenn der Gerätedefekt durch Mitarbeiter der EC-Soft GmbH verursacht wurde. Für eingesendete Geräte wird innerhalb von 2 Werktagen ein Fehlerbericht erstellt und an den Kunden übermittelt. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet folgende Leistungen zu erbringen Wartung der Software, nachdem der Kunde in den Programmcode der Software eingegriffen hat. Wartung der Software, um die Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software (§ 1 dieses Vertrages) mit anderer Software, die nicht Gegenstand dieses Wartungsvertrages ist, herzustellen. Wartung der Software oder Hardware nachdem unbefugtes Personal Konfigurationseinstellungen der Soft- oder Hardware verändert hat. Wartungs- oder Beratungsleistungen nachdem der Kunde gegen den Lizenzvertrag verstoßen hat. Bearbeitung einer Serviceanfrage ohne vorliegende Kundennummer Bearbeitung von Software- oder Hardwareschäden ohne gültigen und bezahlten Service oder Wartungsvertrag.

18. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende von jeder Partei gekündigt werden. Abweichende Regelungen sind schriftlich im Vertrags-Schein (Saas-Schein, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag oder Software-Pflegevertrag) zu treffen.

19. Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Der Anbieter ist befugt seine Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung und die Vergütung zu ändern. Beabsichtigt der Anbieter dies, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrer Wirksamkeit schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder der Vergütungserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, so werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden jeweils auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

20. Schlussbestimmungen

20.1

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

20.2

Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber dem Anbieter mit Forderungen aufzurechnen, wenn und soweit die Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

20.3

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

20.4

Die Rechte des Kunden aus dem mit dem Anbieter getätigten Geschäft sind ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht übertragbar.

20.5

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder unter dieser Bedingung getroffenen Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nah wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass die Bedingung lückenhaft ist.

20.6

Für die vertragliche Beziehung zwischen Anbieter und Kunde gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.7

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Bedingung ist der Geschäftssitz des Anbieters. Klagt der Anbieter, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.